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Landesverband
der Saatkartoffel-Erzeuger-
Vereinigungen in Bayern e.V.
SKV

 

Aktuelles

  • Einladung zur Besichtigung der Pflanzkartoffel-Virustestung und Anerkennung an der LfL (19.1.2023)
    Die LfL lädt die Pflanzkartoffel-Vermehrer in Bayern ein, einmal hinter die Kulissen der Virustestung und Anerkennung bei Pflanzkartoffel zu blicken. Die neuen Testverfahren im Bereich PCR, das Glashaus für die Augenstecklingsprüfung sowie die Anerkennung selbst werden vorgestellt.
    Aus organisatorischen Gründen ist eine Rückmeldung bis zum 23.1.2023 zwingend erforderlich.
    Die Rückmeldungen richten Sie bitte an den Landesverband unter der Email-Adresse anmeldung@baypmuc.de.
  • 5-jährige Fruchtfolge ab 1.1.2028 in der Pflanzkartoffel-Erzeugung gesetzlich verpflichtend - Anerkennungsstelle kann Ausnahme machen (12.7.2022)
    Der Bundesrat hat am 8.7.2022 im Rahmen der 20. Verordnung zur Änderung saatgutrechlicher Verordnung u.a. auch die Pflanzkartoffel-Verordnung geändert. In erster Linie ging es dabei um Änderungen zu den Anforderungen an die Vermehrungsfläche in § 5 (Antrag) der Pflanzkartoffel-Verordnung. Im Entwurf, der dem Bundesrat zugeleitet wurde, war eine verpflichtende 5-jährige Fruchtfolge ab dem 1.1.2028 vorgesehen.
    Das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hatte einen Änderungsantrag eingebracht, dass die Anerkennungsstelle davon Ausnahmen machen könne. Dieser Antrag wurde nun am 8.7.2022 vom Bundesrat angenommen.
    Der Einsatz des Landesverband hatte sich massiv für eine Beibehaltung der bisherigen Erfordernisse für die Fruchtfolge in der Pflanzkartoffel-Verordnung eingesetzt.
    Den Wortlaut für den geänderten § 5 der Verordnung steht zum Download PDF-Dokument bereit.
  • 5-jährige Fruchtfolge soll in der Pflanzkartoffel-Erzeugung gesetzlich verpflichtend werden  (15.3.2022)
    Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt im Rahmen der 20. Verordnung zur Änderung saatgutrechlicher Verordnung u.a. auch die Pflanzkartoffel-Verordnung zu ändern. In erster Linie geht es um die gesetzliche Verankerung einer 5-jährigen Fruchtfolge im Rahmen der Pflanzkartoffelerzeugung für alle Pflanzkartoffel-Kategorien (Vorstufen-, Basis- und Z-Pflanzgut). Die Änderung bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.
    Der Landesverband hat hierzu gegenüber dem bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) eine detaillierte Stellungnahme erarbeitet. Darin sprechen wir uns für eine privatrechtliche anstatt einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer Erweiterung der Fruchtfolge aus. Derzeit müssen wir Verbündete im Bundesrat suchen, die eine ähnliche Auffassung wie wir haben. Das StMELF und die Anerkennungsstelle unterstützen uns hierbei maßgeblich.
    Wir weisen in unserer Stellungnahme ferner darauf hin, dass der Verordnungsentwurf keinerlei Übergangsfrist vorsieht, was für viele Betriebe zumindest für 2023 und 2024 bedeuten würde, keine Pflanzkartoffel-Vermehrung mehr ins Feld stellen zu können. Wir gehen zwar davon aus, dass es bei einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer 5-jährige Fruchtfolge eine entsprechende Übergangsfrist geben wird. Sicherheit besteht hierzu im laufenden Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht.
  • Informations-Rundschreiben zu aktuellen Themen in der Pflanzkartoffel-Vermehrung  (10.2.2021)
    Im aktuellen Rundschreiben PDF-Dokument informiert der Landesverband die Prämienänderung bei der Produkthaftpflicht-Versicherung des Landesverbandes, zur Pflanzgut-Qualitätsoffensive, zur Virustestung 2020, zu aktuellen Fruchtfolge-Diskussion, zum Aktionsprogramm Insektenschutz sowie zur Gremienarbeit in Pandemiezeiten.
  • Freiwillige Maßnahmen zur Reduzierung der Verbreitung von Quarantäneschaderregern (30.1.2020)
    Für die anstehende neue Pflanzgutsaison möchte der Landesverband an das BDS-Maßnahmenpapier zur Reduzierung der Verbreitung von Quarantäneschädlingen PDF-Dokument hinweisen. Diese Maßnahmen wurden erstmals anlässlich der SKV-Jahresversammlung am 19.12.2018 in Barbing von Dr. Rolf Peters vorgestellt.
    Diese Maßnahmen schließen die Trennung von Partien und Erdanhang, den sorgfältigen Umgang mit Resterden, das Einhalten ausreichend weiter Fruchtfolgen, Sorgfalt bei der Zufuhr von Reststoffen sowie sorgfältiges Einhalten und ständige Weiterentwicklung von betrieblichen Hygienemaßnahmen ein.
    Bestandteil dieser Maßnahmen ist es auch, möglichst erdfreies Pflanzgut zu erzeugen. Hierzu bieten die Zücher Investitionszuschüsse bei der Anschaffung von entsprechender Bürstentechnik an.
    Der Landesverband sieht die Notwendigkeit und die Pflicht, dass alle in der Vermehrung Beteiligten einen wichtigen Beitrag dazu leisten, der Verbreitung von Quarantäneschaderregern der Kartoffel entgegenzuwirken.
    Der Landesverband empfiehlt seinen Vermehrermitgliedern ausdrücklich, diese Maßnahmen zu berücksichtigen.
  • Leitlinie des Integrierten Pflanzenschutzes im Kartoffelanbau (30.1.2020)
    Um dem Anwender von Pflanzenschutzmitteln wichtige Informationen und Hilfestellungen bei der Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes an die Hand zu geben, hat die UNIKA seit 2012 an entsprechenden Leitlinien für den Kartoffelanbau gearbeitet.
    Die „Leitlinie des integrierten Pflanzenschutzes im KartoffelanbauPDF-Dokument wurde nun im Januar 2020 von der Bundesregierung und den Ländern anerkannt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen.
    Beginnend mit vorbeugenden Maßnahmen wurden praktische Empfehlungen und Handlungsanweisungen zur Kontrolle der Schaderreger der Kartoffel zusammengetragen. Nicht zuletzt sind in der 46-seitigen Fachbroschüre, die diesem Schreiben als Anlage beigefügt ist, bestehende bzw. absehbare Zielkonflikte aufgeführt, mit denen sich der Praktiker bei der Entscheidungsfindung auseinandersetzen muss.
    Diese Leitlinien stellen auch in der Vermehrung von Pflanzkartoffeln eine wichtige Grundlage in der täglichen Praxis dar.
  • Beitrittserkärung online (9.9.2019)
    Neuvermehrer können über diese Beitrittserklärung PDF-Dokument ihren Beitritt zur jeweiligen Saatkartoffel-Bezirksververeinigung erklären. Einfach ausfüllen und an die Bezirksvereinigung senden. Gerne können Sie die Beitrittserklärung auch an den Landesverband senden, wir leiten diese dann an den zuständigen Bezirksverband weiter. Die Rundschreiben erhalten Sie dann von Ihrem zuständigen Bezirksverband. Weitergehende Informationen finden sich auf der Seite "Über uns" unter der Rubrik "Mitgliedschaft im Bezirksverband.
  • Aktueller Geschäftsbericht 2018 zum Download PDF-Dokument verfügbar (15.1.2019)
  • Einladung zum Förderlehrgang für Selekteure in Pflanzkartoffeln am 11. Juni 2018 (22.5.2018)
    Auch in diesem Jahr wird von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wieder ein Förderlehrgang mit Unterstützung der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. Unika für Selekteure in der Pflanzkartoffelvermehrung durchgeführt. Der Lehrgang ist kostenlos. Der Lehrgang findet statt am 11. Juni 2018 in Freising.
    Das Programm sowie insbesondere Informationen zur notwendigen Anmeldung können der Einladung  PDF-Dokument entnommen werden.
  • Die 17. Verordnung zur Änderung saat- und pflanzgutrechtlicher Verordnungen ist Mitte Juni 2017 in Kraft getreten (4.7.2017). Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Etikettierungsvorschriften für Saat- und Pflanzgut sowie auf die Vorschriften in Bezug auf erlaubten Besatz bei Saatgut. Eine Zusammenfassung der Änderungen ist dem Rundschreiben PDF-Dokument zu entnehmen. Der Verordnungstext im Wortlaut steht hier zum Download  PDF-Dokument bereit.
  • Förderung von Saatgutaufbereitungsanlagen neu geregelt: (26.5.2017)
    Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) hat das Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) überarbeitet (siehe Pressemitteilung des StMELF vom 17.05.2017).
    Hierbei wurde für den Bereich der Förderung von Technik in der Saatgutaufbereitung die maßgebliche Anlage 4 der Richtlinie (siehe Förderunterlagen) geändert und um weitere förderfähige technische Einrichtungen ergänzt. Insbesondere wurde auch Technik für die Pflanzgutaufbereitung mit aufgenommen. Zudem wurde die Förderung auf Saat- und Pflanzgutvermehrer eingegrenzt.
    Die bayerischen Pflanzenzucht- und Saatbauverbände haben sich für die Erweiterung der förderfähigen technischen Einrichtungen maßgeblich eingesetzt.
  • Einladung zum Förderlehrgang für Selekteure in Pflanzkartoffeln am 21. Juni 2017 (26.5.2017)
    Auch in diesem Jahr wird von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wieder ein Förderlehrgang mit Unterstützung der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. Unika für Selekteure in der Pflanzkartoffelvermehrung durchgeführt. Der Lehrgang ist kostenlos. Der Lehrgang findet statt am 21. Juni 2017 in Freising / Pulling.
    Die Schulung geht in diesem Jahr schwerpunktmäßig auf die Pflanzgut Qualitätssicherung ein. Zu Rhizoctonia, Schorf und tierische Schädlinge werden die rechtlichen Grundlagen und die dazu notwendigen Selektionskriterien erläutert.
    Das Programm sowie insbesondere Informationen zur notwendigen Anmeldung können der Einladung  PDF-Dokument entnommen werden.
  • Einladung zum Förderlehrgang für Selekteure in Pflanzkartoffeln am 13. Juni 2016 (3.5.2016)
    Auch in diesem Jahr wird von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wieder ein Förderlehrgang mit Unterstützung der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. Unika für Selekteure in der Pflanzkartoffelvermehrung durchgeführt. Der Lehrgang ist kostenlos. Der Lehrgang findet statt am 13. Juni 2016 in Freising / Pulling.
    Das Programm sowie insbesondere Informationen zur notwendigen Anmeldung können der Einladung  PDF-Dokument entnommen werden.
  • BDP-Presseinformation: Sortenschutzinhaber bieten rückwirkende Selbstauskunft zum Nachbau mit Befristung an: (10.2.2016)
    Hintergrund: Mit dem so genannten "Vogel-Urteil" hat der EuGH im vergangenen Sommer klargestellt, dass Landwirte gegenüber den Sortenschutzinhabern verpflichtet sind, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, eine Nachbauentschädigung zu zahlen. Wer die Nachbaugebühren nicht bis zum 30.6.des Wirtschaftsjahres der Aussaat zahlt, begeht folglich eine Sortenschutzrechtsverletzung.

    Ein Flyer zur Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Nachbauregelung steht zum Download PDF-Dokument bereit.
    Aus Vermehrersicht ist dieses so genannte "Vogel-Urteil" sehr zu begrüßen. Denn nunmehr besteht Rechtssicherheit, dass die Nachbaugebühr bis zum Ende des jeweiligen Wirtschaftjahres, in dem Nachbausaatgut ausgesät wurde, auch bezahlt werden muss. Mit diesem Urteil werden Landwirte, die Nachbau betreiben, unabhängig davon, ob sie zur Auskunft verpflichtet sind oder nicht, endlich gleichgestellt. Bisher konnten Landwirte diese Zahlung quasi beliebig in die Zukunft verschieben und sich vermeintlich erfolgreich dieser Zahlung entziehen. Aufgrund des besonderen Vertragsverhältnisses zwischen Vermehrern und Züchtern melden und zahlen Vermehrer Ihre Eigenentnahmen und Nachbaugebühren seit jeher.
    Die Sortenschutzinhaber bieten derzeit Landwirten, die bisher ihre Nachbaugebühr nicht bezahlt haben, im Wege einer rückwirkenden Selbstauskunft eine Sonderregelung an. Wenn Landwirte nachträglich ihren in den Wirtschaftsjahren 2011/2012 bis 2014/2015 getätigten Nachbau bis zum 25. März 2016 vollständig melden, verzichten die Sortenschutzinhaber auf die Durchsetzung der sich aus der Sortenschutzrechtsverletzung ergebenden Rechtsfolgen für alle in der Vergangenheit liegenden Jahre. Im Rahmen dieser Sonderregelung wird für die zurückliegenden vier Wirtschaftsjahre lediglich die Nachbaugebühr berechnet. (> weiterlesen  PDF-Dokument).
  • Bundesrat beschließt Änderung der Pflanzkartoffel-Verordnung (25.1.2016)
    Am 23.12.2015 wurde die Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzkartoffelverordnung, die der Bundesrat am 6.11.2015 beschlossen hat, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wurde ein seit sechs Jahren andauernder Prozess zur Harmonisierung der Pflanzgutnormen, der Generationenfolge und der Klassenbezeichnung bei Pflanzkartoffeln in der Europäischen Union abgeschlossen. Leider wurde diese Ziele nicht vollständig erreicht.
    Die neuen Normen gelten ab der Pflanzkartoffel-Anmeldung zum 15. Mai 2016. Neben Änderungen bei der Beurteilung von Virosen im Feld sowie in der Testung (Wegfall der Unterscheidung zwischen leichten und schweren Virosen) sind in der Beschaffenheitsprüfung neue Beurteilungskriterien wie "Rhizoctonia", "Pulverschorf" und "stark geschrumpelte Knollen" dazugekomen.
    Der vollständige Text der Pflanzkartoffelverordnung ist unter dem folgenden Link http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pflkartv_1986/gesamt.pdf  PDF-Dokument einzusehen.
    Zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Anerkennungsstelle der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft konnte der Landesverband im Bundesrat noch einige Änderungen im Sinne der bayerischen Pflanzkartoffelerzeugung erreichen.
    Eine vergleichende Übersicht zu den bisherigen und den neuen Vorgaben der Pflanzkartoffel-Verordnung ist in einer Tabelle zum Download  PDF-Dokument zusammensgestellt.
  • Ehrenvorsitzender Johann Niedermeier erhält Silberne Staatsmedaille (2.7.2015)
    Der Ehrenvorsitzende des Landesverbandes Johann Niedermeier erhielt am 2.7.2015 die Silberne Staatsmedaille von Staatsminister Helmut Brunner überreicht. Der bayerische Landwirtschaftsminister würdigte damit die Verdienste Niedermeiers um die bayerische Landwirtschaft.
    Mehr dazu in der Pressemitteilung des Staatsministeriums.
  • Helmut Meier in den Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Saatguterzeuger e.V. (BDS) gewählt (20.5.2015)
    Der 1. Vorsitzende des Landesverbandes Helmut Meier wurde bei der Mitgliedervesammlung des Bundesverbandes Deutscher Saatguterzeuger e.V. am 19. Mai 2015 in Bad Waldsee in den Vorstand gewählt. Herr Meier ist darüber hinaus stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Kartoffeln im BDS.
  • Einladung zum Förderlehrgang für Selekteure in Pflanzkartoffeln am 2. Juni 2015 (12.5.2015)
    Auch in diesem Jahr wird von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wieder ein Förderlehrgang mit Unterstützung der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. Unika für Selekteure in der Pflanzkartoffelvermehrung durchgeführt. Der Lehrgang ist kostenlos. Der Lehrgang findet statt am 2. Juni 2015 in Ismaning.
    Das Programm sowie insbesondere Informationen zur notwendigen Anmeldung können der Einladung  PDF-Dokument entnommen werden.
    Hinweise zur Anfahrt finden sich in der Anfahrtsbeschreibung  PDF-Dokument.
  • EP-Agrarausschuss lehnt den Vorschlag der EU-KOM zu neuem Saatgutrecht ab (11.2.2014)
    Am 11. Februar 2014 hat der Agrarausschuss des Europaparlaments den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung des EU-Saatgutrechts in eine Saatgutverordnung abgelehnt. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Plenum des Europaparlaments den Kommissions-Vorschlag vom 6. Mai 2013 komplett an die EU-Kommission zurückzuweisen.
    Neben nicht ausreichenden Maßnahmen zum Erhalt der Saatgutvielfalt, kritisiert der EP-Agrarausschuss, dass die Zusammenfassung der bisherigen 12 EU-Saatgutrichtlinien zu einer Saatgutverordnung nicht zu einer Vereinfachung im Saatgutrecht führe. Darüber hinaus würde eine Saatgutverordnung, deren Regelungen unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten wirksam würden, den Mitgliedsstaaten keine nationalen Spielräume mehr geben. Nach Auffassung des Agrarausschusses müssen die unterschiedlichen Verhältnisse für die Bereitstellung und den Handel mit Saatgut in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten aber weiterhin besondere Regeln zulassen.
    Ebenso begründet der EP-Agrarausschuss seine ablehnende Haltung gegenüber dem Kommissionsvorschlag mit einer zu großen Anzahl an delegierten Rechtsakten, die die Mitspracherechte des Parlamentes weitgehend einschränken.
  • Gemeinsames Verbändepapier zum Vorschlag der EU-Kommission für ein neues EU-Saatgutrecht vom 6.5.2013 (19.11.2013)
    Der Landesverband hat gemeinsam mit seinem Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger (BDS), dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), dem Bundesverband der VO-Firmen (BVO), dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Deutscher Kartoffelhandelsverband (DKHV), dem Deutscher Raiffeisenverband (DRV), der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft (Unika) ein Papier erarbeitet, mit dem Kernthesen zum EU-Kommissions-Vorschlag für ein neues EU-Saatgutrecht  PDF-Dokument formuliert wurden.
    Der Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Saatgutverordnung steht hier zum Download PDF-Dokument bereit.
  • "Kokopelli"-Urteil des EuGH schützt Landwirte und Verbraucher (12.7.2012)
    Die Bayerischen Pflanzenzucht- und Saatbauverbände begrüßen das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Rechtmäßigkeit der europäischen Saatgutverkehrsgesetzgebung und damit der amtlichen Sortenprüfung bestätigt. Informationen zum Urteil finden Sie in einer Presseinformation des BDP vom 12.07.2012 PDF-Dokument sowie in einer Mitteilung der Landesanstalt für Landwirtschaft PDF-Dokument.
  • Landesverband wählt neuen Vorsitzenden (28.6.2012)
    Helmut Meier aus Aschheim wurde bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes am 28.6.2012 von den bayerischen Bezirksverbänden zum neuen 1. Vorsitzenden gewählt. Er löst damit Herrn Johann Niedermeier aus Schaidham, Stephansposching, ab, der den Landesverband in den letzten Jahren leitete. In Bayern werden in diesem Jahr auf 2.420 ha von 446 Vermehrern Pflanzkartoffeln produziert.
  • Landesverband empfiehlt GVO-Vorsorgeprogramm (21.11.2011)
    Durch die Anbaugenehmigung einer ersten gentechnisch veränderten Kartoffelsorte (GVO-Kartoffelsorte) werden Vorsorgemaßnahmen erforderlich, um einen Eintrag von Kartoffeln einer GVO-Kartoffelsorte in konventionelle Kartoffelbestände zu verhindern. Der Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger e.V. hat unter maßgeblicher Beteiligung des Landesverbandes deshalb zusammen mit den namhaften deutschen Kartoffelzüchtern eine Musterzusatzvereinbarung zum Vermehrungsvertrag Kartoffeln erarbeitet. Diese Zusatzvereinbarung dient zur Regelung der Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Eintragungen von GVO-Kartoffelsorten in der Pflanzkartoffelvermehrung. Mit dieser Mustervereinbarung konnten die bereits seit dem Frühjahr 2011 bestehenden unterschiedlichen Vereinbarungen vereinheitlicht werden.
    Die Musterzusatzvereinbarung wird durch Unterschriften des Züchters der zu vermehrenden Kartoffelsorte und des Vermehrers zum verbindlichen Bestandteil des Vermehrungsvertrages. Die sich diesem Papier verpflichtenden Züchter bzw. deren Vertriebsstellen sowie die VO-Firmen werden auf die Pflanzgutvermehrer zukommen, um diese Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vermehrungsvertrag abzuschließen. Der Landesverband empfiehlt den Kartoffelpflanzguterzeugern in Bayern, diese Musterzusatzvereinbarung zu unterzeichnen.
    Die Musterzusatzvereinbarung steht hier zum Download bereit: GVO-Muster-Vorsorgevereinbarung_Kartoffeln_2011 PDF-Dokument Eine Pressemittelung unseres Bundesverbandes zu diesem Thema steht ebensfalss zum Download bereit: BDS-Pressemitteilung PDF-Dokument