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Landesverband
Bayerischer
Saatgetreide
erzeuger-
Vereinigungen e.V.

 

Beizstellen-Zertifizierung

Wichtiger Hinweis:
Ab 1.6.2023 gilt eine neue
Checkliste Getreide-Beizstelle, die unter der Rubrik „Saatgutbehandlungseinrichtungen" zu finden ist. Die zugehörige Richtlinie 5-1.1 wurde ebenfalls überarbeitet. Sie findet sich unter der Rubrik: „Richtlinien für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten“)

Am 14.1.2022 hat der Getreidefonds Z-Saatgut e.V. (GFZS) den Start der neu entwickelten QSS-BeiZplus-Zertifizierung bekannt gegeben. Kurz zuvor wurde QSS-BeiZplus vom Julius-Kühn Institut (JKI) als Qualitätssicherungssystem zur Staubminderung offiziell anerkannt. Damit konnte diese verbändeübergreifende Entwicklungsarbeit erfolgreich abgeschlossen werden. Besonders vorteilhaft ist, dass Aufbereiter von Z-Saatgut mit der QSS-BeiZplus-Zertifizierung nicht nur die JKI-Anforderungen, sondern auch automatisch alle Voraussetzungen für QSS erfüllen. Das spart Aufwand und Zeit. Der Landesverband empfiehlt eine QSS-BeiZplus-Zertifizierung über den GFZS.

Die QSS-BeiZplus-Zertifizierung stellt eine Erweiterung des bisherigen Qualitätssicherungssystems für Z-Saatgut dar. Sie steht allen Aufbereitern von Z-Saatgut offen, die moderne Beizmittel anwenden möchten, welche mit der BVL-Anwendungsbestimmung NT699x (Beizstellenzertifizierung) versehen sind. Derartige Beizmittel dürfen ab dem 01.06.2022 nur noch in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen angewendet werden, die entsprechend zertifiziert und in die Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des JKI eingetragen sind.

Die bisherige QSS-Zertifizierung wird zukünftig als QSS-Basis-Zertifizierung für alle nichtbeizenden und ökologisch wirtschaftenden Betriebe sowie für Betriebe, die diese Anforderungen der neuen Beizmittel nicht erfüllen wollen oder können, fortgeführt.

Neben der QSS-BeiZplus-Zertifizierung kann eine Listung beim JKI auch über SeedGuard und über das JKI selbst erreicht werden.

Im Folgenden sind eine Reihe wichtiger allgemeiner Unterlagen zusammengestellt, die bei einer QSS-BeiZplus-Zertifizierung zu beachten sind:

Probenahme von gebeizten Saatgetreide

Im Rahmen der Beizstellen-Zertifizierung (unabhängig vom Zertifizierungsverfahren) können gemäß der JKI-Checkliste "Getreidebeizstelle" Proben von gebeiztem Saatgut entweder mittels eines automatischen Probenehmers oder durch einen Probenehmer nach der Probenahme-Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen gezogen werden.

Bisher war hierzu entweder ein amtlich anerkannter automatischer Probenehmer notwendig bzw. musste die Probe von einem amtlichen Probenehmer gezogen werden. Dies wurde ab dem 1.6.2023 nun geändert. Betriebe ohne einen automatischen Probenehmer müssen nun keinen Antrag auf Einsetzungung als Hilfskraft des amtlichen Probenehmers beim LKP mehr stellen. Auch die zugehörigen jährlichen Schulungen sind folglich nicht mehr notwendig. Die neue Anforderung besagt lediglich, dass die Probenahme nach der Probenehmerrichtlinie der Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen erfolgen muss.